Vollzeit/Teilzeit
nein
A11 LBesG, EG 9c TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) besteht auf der Stelle die Möglichkeit zur Teilzeibeschäftigung, wenn die Bewerberin / der Bewerber mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erbringen kann und eine Abdeckung des verbleibenden Stellenanteils durch eine weitere qualifizierte Bewerberin / einen weiteren qualifizierten Bewerber möglich ist.
Aufgabenbereich wirtschaftliche Jugendhilfe:
Aufgabenbereich Entgeltverhandlungen:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!