Vollzeit / Teilzeit möglich
2 Jahre
S 14 TVöD SuE
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) besteht auf der Stelle die Möglichkeit zur Teilzeibeschäftigung, wenn die Bewerberin / der Bewerber mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erbringen kann und eine Abdeckung des verbleibenden Stellenanteils durch eine weitere qualifizierte Bewerberin / einen weiteren qualifizierten Bewerber möglich ist.
Die ganzheitliche Betreuung eines räumlichen Bezirks im Fachbereich Kinder-, Jugend- und Elternberatung, die Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren sowie die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!