Vollzeit / Teilzeit möglich
nein
A 10 LBesG / EG 9c TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) besteht auf der Stelle die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, wenn die Bewerberin/ der Bewerber mindestens 50% der regulären Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erbringen kann und eine Abdeckung des verbleibenden Stellenanteils durch eine weitere qualifizierte Bewerberin/ einen weiteren qualifizierten Bewerber möglich ist.
Kreisstraßenbau:
Kreiseigene Liegenschaften:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
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Patrick Schauster, Telefon: 06592/933-246, Mail: personal@vulkaneifel.de
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