Vollzeit/Teilzeit
nein
A 10 LBesG/ EG 9c TVöD
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) besteht auf der Stelle die Möglichkeit zur Teilzeibeschäftigung, wenn die Bewerberin / der Bewerber mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erbringen kann und eine Abdeckung des verbleibenden Stellenanteils durch eine weitere qualifizierte Bewerberin / einen weiteren qualifizierten Bewerber möglich ist.
Mit der Revitalisierung der Aufgaben der Zivilen Verteidigung wurde auch die Zivile Alarmplanung wiederaufgenommen. Die Zivile Alarmplanung regelt die einheitliche Bearbeitung der notwendigen Maßnahmen und deren Dokumentation.
Der Aufgabenschwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle liegt darin, einen Alarmkalender zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. Beim Alarmkalender handelt es sich um eine geordnete Sammlung aller Aufträge, die zur Durchführung der Alarmmaßnahmen erforderlich sind. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass die im Alarmfall ausgelösten Alarmmaßnahmen verzugslos umgesetzt werden können.
Konkret beinhaltet dies die nachfolgenden Tätigkeiten:
Die Zivile Alarmplanung ist dem Sachgebiet Organisation zugeordnet, welches neben der zivilen Alarmplanung auch mit anderen Themen aus dem breitgefächerten Bereich der Organisation einer Kreisverwaltung betraut ist. Eine ergänzende Übernahme von Aufgaben durch die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber ist daher möglich und wird nicht ausgeschlossen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Patrick Schauster, Telefon: 06592/933-246, Mail: personal@vulkaneifel.de
Elisa Ernzerhof Telefon: 06592/933-249, Mail: personal@vulkaneifel.de