Unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LGG) besteht auf der Stelle die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, wenn die Bewerberin/ der Bewerber mindestens 50% der regulären Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erbringen kann und eine Abdeckung des verbleibenden Stellenanteils durch eine weitere qualifizierte Bewerberin/ einen weiteren qualifizierten Bewerber möglich ist.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Aufgabenbereich Kreisstraßenbau:
- Neuaufstellung, Fortschreibung, Umsetzung und Überwachung des Kreisstraßenbauprogramms,
- finanzielle und verwaltungsmäßige Bearbeitung der Bau-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen,
- Bearbeitung von Verfahren zur Auf- und Abstufung von Kreisstraßen,
- Bearbeitung von Widmungsverfahren i.S.d. § 36 LStrG,
- Wahrnehmung der Aufgaben als Träger der Straßenbaulast und als Straßenaufsichtsbehörde i.S.d. § 51 LStrG,
- Bearbeitung der das Aufgabengebiet betreffenden Geschäftsvorfälle in der Finanzsoftware,
- Abwicklung der Anlagenbuchhaltung.
Aufgabenbereich Schulverwaltung:
- Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Schulen entsprechend der rheinland-pfälzischen schulgesetzlichen Vorschriften; Bereitstellung der erforderlichen Lehrmittel und Ausstattung,
- Anwendung von vergaberechtlichen Vorschriften (UVgO, VV), Ausschreibungen und Vergabeverfahren im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude- und anlagen,
- Abwicklung von Förderprogrammen des Landes und Bundes innerhalb der Schulverwaltung (z.B. Digitalpakt Schule),
- Verwaltung der eingeplanten Haushaltsmittel,
- Einleiten von Bußgeldverfahren bei Schulpflichtverletzungen,
- Bearbeitung der das Aufgabengebiet betreffenden Geschäftsvorfälle in der Finanzsoftware,
- Inventarisierung inkl. Abbildung in der Anlagenbuchhaltung.
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Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.